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Sterbebegleitung, Patientenverfügung und umfassender Versorgungsplan

 

Viele Menschen fürchten eine grenzenlose Behandlung am Lebensende, die zur Qual wird. Dabei wird übersehen, dass Begrenzungen medizinischer Behandlungen längst zur Routine des ärztlichen Alltags gehören. Doch wer soll entscheiden?

Die Selbstbestimmung der Patienten kann nur gewährleisten, wer etwas über ihre Gefährdungen im Kranksein weiß. In der Arbeit Sterbebegleitung und Patientenverfügung – Ärztliches Handeln an den Grenzen von Ethik und Recht (Campus-Verlag, 2006) werden die Fragen der Sterbebegleitung neu bedacht und bislang wenig beachtete Widersprüche zwischen der rechtlichen Sicht und den Zielen der Medizin aufgezeigt. Erst die Klarstellung der Begriffe, mit denen medizinische Handlungen am Lebensende beschrieben werden, erlaubt eine schlüssige Zurückweisung der aktiven Sterbehilfe und der Hilfe beim Suizid als professionelles Angebot. 

Alternative Konzepte sind notwendig, um das gute mit dem selbstbestimmten Sterben zu versöhnen. Der großen Mehrheit der Patienten wäre geholfen, würde rechtzeitig ein Vorausschauender Umfassender Versorgungsplan erstellt. Was darunter zu verstehen ist, wird in Sterbebegleitung und Patientenverfügung ausführlich diskutiert.

Bei der Entscheidung über das Maß medizinischer Behandlung am Lebensende ist die Frage der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bedeutsam. Bislang wird die Diskussion darüber unter der Annahme geführt, daß eine Mehrheit der Bürger dieses Instrument als geeignet erachtet, die Selbstbestimmung zu sichern. Diese und weitere oft unausgesprochene Mutmaßungen sind grundsätzlich einer empirischen Überprüfung zugänglich. In einer in Europa bislang einzigartigen Studie wurden Einstellungen von Personen (Krebspatienten, gesunden Personen, medizinischen Personal) zur Behandlung am Lebensende und Akzeptanz von Patientenverfügungen  untersucht. Die Ergebnisse werden nicht wenige überraschen. So schätzen etwa Patienten und Gesunde die Verbindlichkeit solcher Dokumente nur als äußerst gering ein. Dabei wurde nicht nach der Einschätzung zur Rechtslage, sondern nach einer ethischen Beurteilung gefragt. Darüber hinaus äußern viele Befragte erhebliche Vorbehalte und fürchten Mißbrauch. Selbst Ärzte und Pflegende sehen sich oft außerstande, Behandlungswünsche im voraus zu formulieren. Diese Resultate sind von eminenter Bedeutung für die Diskussion über eine gesetzliche Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. 

In Sterbebegleitung und Patientenverfügung sind die Ergebnisse zusammengefasst, die zuvor schon teils international veröffentlich wurden (s. unter Publikationen). Für die wissenschaftliche und politische Diskussion in Deutschland sollen die Befunde ebenfalls in aller Ausführlichkeit zugänglich sein. Daher wurde diese Web-Seite eingerichtet. Die Studie ist hier mit allen Tabellen einsehbar.

 

 

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